- Armenrechtszeugnis
- Ạr|men|rechts|zeug|nis, das (Rechtsspr. früher): behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Testimonium Paupertatis — Mit dieser lateinischen Fügung, die wörtlich übersetzt »Armenrechtszeugnis« heißt, wird bildungssprachlich im Sinne von »Armutszeugnis« gebraucht: Was du dir mit dieser Arbeit geleistet hast, ist wirklich ein Testimonium Paupertatis. * * *… … Universal-Lexikon